Vertragsbedingungen zum Reiserücktritt
Ein notwendiger Reiserücktritt bzw. Abbruch oder die Verkürzung der Reisedauer muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Bei der Buchung wird der Mieter auf eine Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.
Der Vermieter hat einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Zeitraum | Ersatzanspruch |
---|---|
bis 91 Tage vor Reisebeginn | Anzahlung |
90 bis 61 Tage vor Reisebeginn | 25% des Mietpreises |
60 bis 35 Tage vor Reisebeginn | 50% des Mietpreises |
34 bis 11 Tage vor Reisebeginn | 80% des Mietpreises |
10 Tage - 1 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichterscheinen | 95% des Reisepreises |
Wird vom Mieter für den vereinbarten Zeitraum ein Ersatzmieter zu gleichen Konditionen gestellt, ist eine Umbuchung von 10% des Mietpreises mindestens aber 50,00€ fällig. In diesem Falle wird die Rücktritts – bzw. Bearbeitungsgebühr mit den bereits gezahlten Beträgen verrechnet. Bei einem persönlichen Rücktritt ohne Nachmieter wird die Anzahlung einbehalten bzw. mindestens 50€ Bearbeitungsgebühr berechnet.
Kostenlose Stornierung sind nur in der Zeit des Vermietungs- bzw. Reiseverbotes möglich. Bei Neubuchungen können Gäste nur dann kostenlos stornieren, wenn der gegenwärtige Reisezeitraum in eine Gefährdungslage fällt, die Bundesregierung Reisen untersagt oder Vermietungsverbote vorliegen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn, ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den Mietpreis abzügl. der halben Miete für die noch verbleibende Restmietdauer. Der Poeler Gäste- und Ferienhaus - Service sichert im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.